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Naturdenkmal

Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist, können zu Naturdenkmälern erklärt werden.

Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind verboten.

Naturdenkmäler werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Traute Kemme
stellv. Abteilungsleitung
302, 3. Etage
04721 700-777
04721 700-924
Ort auswählen
Adresse

Naturschutz, Landwirtschaft und Grünflächenplanung (4.1)

Adresse

Rathausplatz 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Behindertenparkplatz:

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Parkplatz:

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