Landschaftsplanung
Landschaftsplanung als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist eine vorsorgende Aufgabe. Landschaftsplanungen sind nicht rechtsverbindlich, aber wichtige Entscheidungs- und Abwägungsgrundlage für die Natur beanspruchende Vorhaben.
Damit Entscheidungen sachgerecht und rechtssicher werden, müssen ökologische Zusammenhänge aufgezeigt und Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen für den Naturschutz dargestellt werden. Auf Basis umfassender Bestandserhebungen und Bewertung des Naturbestandes werden Ziele formuliert und Handlungsempfehlungen gegeben.
Zur Landschaftsplanung gehören in Niedersachsen das Landschaftsprogramm, die Landschaftsrahmenpläne sowie die Landschafts- und Grünordnungspläne.
Die Stadt Cuxhaven ist als Untere Naturschutzbehörde gesetzlich verpflichtet einen Landschaftsrahmenplan aufzustellen.
§ 8 - § 12 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Kapitel 2) § 3 u. § 4 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG, Zweiter Abschnitt)
Naturschutz, Landwirtschaft und Grünflächenplanung (4.1)
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