Bodenabbau
Unter Bodenabbau ist der Abbau von Bodenschätzen wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Torf oder Steinen zu verstehen. In Cuxhaven gibt es nur abbauwürdige Vorkommen von Sand.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist bei einem Bodenabbau ab 30 m² die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Der Nassabbau (Bodenabbau bis unter den Grundwasserspiegel; Herstellung eines Gewässers) wird im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens geregelt.
Dem Genehmigungsantrag sind eine naturschutzfachliche Bestandserfassung der für den Abbau vorgesehenen Flächen einschließlich der Betriebsflächen sowie ein fachgerecht ausgearbeiteter Plan beizufügen, aus dem alle wesentlichen Einzelheiten des Abbauvorhabens ersichtlich sind. Bei einer Abbaufläche von mehr als 25 ha ist zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen.
§ 8 -13 NAGBNatSchG
Naturschutz, Landwirtschaft und Grünflächenplanung (4.1)
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