Beteiligungsmanagement
Die Stadt Cuxhaven ist aus ihrer Eigentümerstellung heraus und aus ihrer Gesamtverantwortung für die örtliche Politik zur Steuerung und Kontrolle ihrer Beteiligungen verpflichtet und berechtigt. Durch das Beteiligungscontrolling werden u. a. folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Beratung der städtischen Vertreter in den Organen und sonstigen Gremien der Unternehmen insbesondere in wirtschaftlichen und finanziellen Fragen
- Wahrnehmung der Gesellschafterfunktion für die Stadt Cuxhaven (insbesondere durch die Herbeiführung von Weisungen an die Stimmführer für Entscheidungen in den Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen) und Vertretung in Aufsichtsräten
- Vermittlung der gesamtstädtischen Zielsetzungen gegenüber den Beteiligungsgesellschaften durch Koordination und Steuerung
- Erzielen von Synergieeffekten für gemeinsame Einrichtungen und Kooperationen zwischen der Stadt Cuxhaven und den Gesellschaften
- Aufbau und Durchführung des „klassischen Beteiligungscontrollings“ (z. B. Durchführung von Soll/Ist-Vergleichen und Abweichungsanalysen)
- Berichtswesen (Analyse der Wirtschafts-, Finanz- und Liquiditätspläne) als Steuerungsinstrument sowie zur Information der städtischen Vertreter in den Gesellschafts- und Ratsgremien
- Beteiligung bei Überlegungen zur Neugründung, Erwerb von Gesellschaften bzw. Beteiligungen an bzw. von Unternehmen als Eigengesellschaft oder unter Beteiligung von Dritten
- Restrukturierung der städtischen Beteiligungen im Bedarfsfall durch Veräußerungen, Änderungen der Beteiligungsverhältnisse
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