Tourismusbeitrag
Zentrale Rufnummer bei Fragen zum Tourismusbeitrag: 04721 700-164
E-Mail: tourismusbeitrag@cuxhaven.de
Die Stadt Cuxhaven ist berechtigt, den Titel "Nordseeheilbad" zu tragen. Zur Deckung ihres Aufwandes für die Förderung des Tourismus erhebt sie daher auf Grundlage der Tourismusbeitragssatzung einen Tourismusbeitrag gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes.
Beitragsschuldner sind alle selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie die ganz oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Stadtgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Beitragsschuld erstreckt sich auch auf solche Personen und Unternehmen, die, ohne im Stadtgebiet ihren Wohnsitz oder Betriebssitz zu haben, vorübergehend dort erwerbstätig sind.
Vor einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hieß der Tourismusbeitrag bis zum 31.12.2017 Fremdenverkehrsbeitrag.
Die zur Berechnung des Tourismusbeitrages notwendigen Angaben haben die Beitragspflichtigen grundsätzlich bis zum 31.03. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Jahres der Stadt Cuxhaven mitzuteilen und zu belegen (§ 8 Absatz 1 der Tourismusbeitragssatzung).
Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten entnehmen Sie bitte der Tourismusbeitragssatzung.
Steueramt (2.3)
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
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Dienstag
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