Mahnungen
Die öffentlich rechtliche Mahnung ist eine Mitteilung an einen Schuldner, einen bestimmten Betrag bis zu einem genannten Termin zu zahlen. Gleichzeitig wird bei Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung angedroht. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die Mahnung Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung, stellt jedoch noch keine Vollstreckungshandlung dar und ist auch kein Verwaltungsakt.
Sinn der Mahnung ist es, den Schuldner vor einer unerwarteten Vollstreckung zu bewahren.
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