Haushaltsplan und Jahresrechnung
m Zentrum der Dienstleistung Haushaltsplan steht die Vorbereitung der Haushaltssatzung, des Haushaltplanes und der Investionsplanung durch die Kämmerei. Sie nimmt damit - wie die Abteilung Allgemeine Verwaltung und Organisation - vorbereitend für die Verwaltungsleitung und den Finanzdezernenten (Stadtkämmerer) in deren Auftrag Steuerungsfunktionen wahr. Diese Steuerungsfunktionen sollen sicherstellen, Entscheidungen aus der Sicht der Gesamtverwaltung zu treffen (Grundsatz der Einheit der Verwaltung).
Die Steuerung der Finanzwirtschaft durch den Haushaltsplan ist eingebunden in die auch von der Kämmerei zu erarbeitende mittelfristige Finanzplanung, die eine dauerhafte Ordnung der Finanzen sichern und die Ausgeglichenheit der Haushalte gewährleisten soll. Sie wird ergänzt durch die Überwachung der Ausführung des Haushaltsplanes und die Aufstellung notwendiger Nachtragshaushaltspläne und Nachtragshaushaltssatzungen. Weitere Aufgaben sind die Erstellung von Fianzberichten, Jahresrechnungen und Finanzstatistisken sowie die Bearbeitung über- und außerplanmäßiger Ausgaben.
Kämmerei (2.1)
Rathausplatz 1
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