Landtagswahlen
Der Niedersächsische Landtag wird alle fünf Jahre unter Beachtung der Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer darf sich zur Wahl stellen?
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag
ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleitung.
Niedersächsischen Landeswahlleitung.Allgemeine Verwaltung und Organisation (1.2)
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr