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Landtagswahlen

Der Niedersächsische Landtag wird alle fünf Jahre unter Beachtung der Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag

das 18. Lebensjahr vollendet hat,

  1. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen hat und
  2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wer darf sich zur Wahl stellen?

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag

ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  3. seit sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  4. nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  5. nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleitung.

Niedersächsischen Landeswahlleitung.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Sabine Haß
2.45
04721 700-571
04721 700-901
Skrollan Neumann
2.44, 2. Etage
04721 700-570
04721 700-901
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