Haftpflichtangelegenheiten der Stadtverwaltung
Wie jedermann ist auch die Stadt Cuxhaven für ihr Handeln verantwortlich. Soweit sie dabei jemandem einen Schaden zufügt, haftet sie dafür nach Maßgabe der Gesetze. In diese Haftung einbezogen ist auch das Handeln der städtischen Bediensteten, der Mandatsträger und der für die Stadt tätigen Ehrenamtlichen.
Haftungsauslösende Handlungen können z.B. Beschädigungen durch städtische Bedienstete während der Ausführung von Arbeiten oder die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sein.
Entsprechende Schadenmeldungen sind schriftlich an die Stadt Cuxhaven, Fachbereich Allgemeine Verwaltung, zu richten. Dort wird der Sachverhalt geprüft und an den Kommunalen Schadenausgleich Hannover weitergeleitet, dem die Stadt Cuxhaven zur Reglung derartiger Haftungsangelegenheiten angeschlossen ist. Die/der Geschädigte erhält anschließend von der Stadt eine abschließende Nachricht.
Andererseits macht die Stadt Cuxhaven Schadenersatzforderungen gegen Dritte geltend, wenn diese eine städtische Einrichtung beschädigt haben.
Allgemeine Verwaltung und Organisation (1.2)
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