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Briefwahlunterlagen

Wo kann ich Briefwahl beantragen?

Briefwahlunterlagen müssen bei der Wahlbehörde der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Am einfachsten geht dies digital  mit dem sogenannten Online-Wahlschein auf der Internetseite der Stadt Cuxhaven.  Zu diesem gelangen Sie auch, wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden.

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen aber auch schriftlich beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechendes Antragsformular vorgedruckt.

Der ausgefüllte Antrag muss in einem frankierten Umschlag an die Wahlbehörde der Gemeinde geschickt werden, im Falle der Stadt Cuxhaven an folgende Anschrift:

Stadt Cuxhaven - Wahlbehörde - Rathausplatz 1 27472 Cuxhaven

Achtung: Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, unfrankierte Sendungen anzunehmen! Die Stadt Cuxhaven verweigert deshalb grundsätzlich die Annahme unfrankierter Wahlschein-/Briefwahlanträge.

Der Antrag kann auch ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks schriftlich (Brief oder Postkarte), durch Telefax und sogar per E-Mail gestellt werden. Eine Antragstellung per Telefon oder Messengerdienst (whattsapp, Twitter etc.) ist nicht möglich.

Damit die Antragstellerin bzw. der Antragsteller identifiziert werden kann, benötigt die Wahlbehörde Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum.

Schließlich können die Briefwahlunterlagen in der Wahlbehörde vor Ort mündlich beantragt werden (s. nachstehenden Hinweis); dabei sollte – sofern man nicht persönlich bekannt ist – ein Ausweispapier mitgeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt werden können; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle in einer Wahlkabine die Wahlentscheidung zu treffen und den roten Umschlag in eine Wahlurne zu werfen. Jedes Zeit- und Transportrisiko ist damit ausgeschlossen.

Hinweis: Die Ausgabe von (Brief-)Wahlunterlagen vor Ort ist im Regelfall erst nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen möglich, da vorher noch keine Stimmzettel vorliegen. Nach Versand der Wahlbenachrichtigungen richtet die Stadt Cuxhaven ein Briefwahlbüro ein (im Regelfall in einem der Sitzungszimmer des Rathauses), in dem die Wahlberechtigten gegen Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung und/oder Ihres Personalausweises ihre Briefwahlunterlagen bekommen können. Darüber hinaus können Sie auch an Ort und Stelle Ihre Briefwahlunterlagen verwenden und in einer der Wahlkabinen Ihre Stimme(n) abgeben und in die dort bereit gestellte Wahlurne werfen.

Kann ich die Briefwahlunterlagen (auch) für eine andere Person beantragen?

Wer die Briefwahlunterlagen für jemand anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht – das gilt auch bei Eheleuten!

Falls für die Antragstellung die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzt wird: Dort ist die Vollmacht bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur ausgefüllt und unterschrieben werden.

Kann ich die Briefwahlunterlagen auch für andere Person abholen?

Briefwahlunterlagen müssen regelmäßig der oder dem Wahlberechtigten selbst zugestellt oder ausgehändigt werden. Das heißt, sie werden bei postalischer Versendung an die Adresse des Betroffenen oder an die von ihm angegebene (Urlaubs-, Klinik-, Kur-) Adresse gerichtet.

Die Abholung durch Bevollmächtigte ist ausnahmsweise zugelassen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeber auftritt. Dies muss der Bevollmächtigte der Wahlbehörde bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Damit soll Familien- und Nachbarhilfe zugelassen, gleichzeitig aber Missbrauch durch selbsternannte „Wahlhelfer“ möglichst ausgeschlossen werden.

Wann sollte ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden:

  • Postlaufzeit zur Wahlbehörde
  • die dortige Bearbeitungsdauer
  • Postlaufzeit zur/zum Wahlberechtigten
  • die Zeit, die die oder der Wahlberechtigte für das Ausfüllen der Unterlagen, Wahlschein und Stimmzettel, benötigt und schließlich
  • der Rücktransport an die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Anschrift per Post, Boten oder persönlich

Beantragen Sie die Briefwahl daher so früh wie möglich! Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, empfiehlt es sich, die Wahlbehörde persönlich aufzusuchen.

Bis wann kann ich die Briefwahlunterlagen spätestens beantragen?

Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, 13.00 Uhr. Dann muss der Antrag der Wahlbehörde vorliegen.

Nur Im Falle einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag sogar noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr bei der Wahlbehörde gestellt werden.

In diesen Fällen wird empfohlen, direkten Kontakt mit der Wahlbehörde aufzunehmen und die Briefwahlunterlagen möglichst durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.

Was muss ich bei der Stimmabgabe per Briefwahl beachten?

Die Briefwahl selbst vollzieht sich in den nachfolgend beschriebenen Schritten; dabei müssen Sie darauf achten, dass Ihre Stimmabgabe geheim erfolgt:

  • Stimmabgabe auf dem Stimmzettel
  • Stimmzettel falten, in den blauen Stimmzettelumschlag legen und den Umschlag zukleben (Hinweis: Farbe des Stimmzettelumschlags kann bei parallel stattfindenden Wahlen variieren)
  • Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ausfüllen: Ort und Datum einsetzen und mit Vor- und Familienname auf der linken Seite des Vordrucks unterschreiben
  • den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag und den Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt in den roten Wahlbriefumschlag legen und diesen zukleben (Hinweis: Farbe des Wahlbriefumschlags kann bei parallel stattfindenden Wahlen variieren)
  • den roten Wahlbriefumschlag an die darauf aufgedruckte Adresse auf den Weg bringen oder im Briefwahllokal des Rathauses in die Urne einwerfen – auf keinen Fall am Wahlsonntag im Wahllokal abgeben

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG für die Wähler unentgeltlich als Standardbrief transportiert. Kosten für Auslandseinlieferungen oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel eine Eilzustellung, müssen Sie in der Regel selbst begleichen.

Was kann ich tun, wenn ich nicht (mehr) lesen oder schreiben kann?

Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können, oder auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, dürfen sich durch eine Hilfsperson unterstützen lassen.

In diesem Fall muss die Hilfsperson den rechten Teil der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ausfüllen: Vor- und Familienname, Anschrift, Ort und Datum, Unterschrift mit Vor- und Familienname.

Bis wann muss mein Wahlbrief spätestens bei der zuständigen Auszählungsstelle sein?

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Adresse angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung.
Bedenken Sie, dass Wahlbriefe, die erst am Freitag oder Samstag vor der Wahl aufgegeben werden, nicht rechtzeitig eingehen. Die persönliche Abgabe oder die Beauftragung eines Boten wird daher ggf. empfohlen.

Onlinewahlschein OLIWA
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