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Foto: Marcel Amber/Pixabay

Stadt Cuxhaven erlässt Schutzverordnung für Hauskatzen

Regeln dienen dem Tierwohl / Freilaufende Katzen müssen kastriert und gechipt werden

Veröffentlichungsdatum: 31.03.2023

Stadt Cuxhaven erlässt Schutzverordnung für Hauskatzen

Regeln dienen dem Tierwohl / Freilaufende Katzen müssen kastriert und gechipt werden

Tierleid entsteht, wo sich Katzen unkontrolliert vermehren und die Abkömmlinge als herrenlose Streuner dahinvegetieren. Die Verwaltung reagiert auf dieses Problem: Demnächst tritt in Cuxhaven eine Katzenschutzverordnung in Kraft. 

 

Ab dem 1. Juli gilt die neue Regelung. Bis zu diesem Stichtag haben Halter von sogenannten Freigängern (Katzen und Kater, die nach draußen gelassen werden) dafür zu sorgen, dass ihre vierbeinigen „Lieblinge“ kastriert, gechipt und in einer Datenbank registriert sind. Entsprechende Nachweise, darunter auch eine Kastrationsbescheinigung, sind bei der Stadt auf Verlangen hin vorzulegen. Wer sich bis zum Stichtag nicht entsprechend gekümmert hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. 

 

Alle Informationen zur Katzenschutzverordnung können Sie dem angehängten Hinweisblatt entnehmen.

 

Hinweisblatt zur Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilebenden und freilaufenden Katzen in der Stadt Cuxhaven (Katzenschutzverordnung)
0.3 MB / PDF