Die Stadt Cuxhaven weist darauf hin, dass das Landesamt für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) in diesem Jahr in Niedersachsen – wie alle anderen statistischen Landesämter im gesamten Bundesgebiet - wieder einen Mikrozensus, d.h. eine amtliche Haushaltsbefragung, bei einem Prozent der Bevölkerung, durchführen wird.
Die Auswahl erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren.
Dabei werden im Laufe des Jahres die betroffenen Haushalte in Niedersachsen von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern befragt.
Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien sowie Fragen zur Wohnsituation ermittelt. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung.
Es besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre. Die Interviewerinnen und Interviewer haben sich mit einem Ausweis des Landesamts zu legitimieren und sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Jeder Haushalt hat jedoch das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das LSKN betont, dass über die erhobenen Datenangaben der Personen eine absolute Geheimhaltungspflicht besteht. Um die Anonymisierung der Daten zu gewährleisten, werden bei den vorliegenden Daten im LSKN Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. In die Aufbereitung der Daten gehen anonymisiert nur noch die von den Bürgerinnen und Bürgern gemachten Angaben ein. Aus den dann hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.
Die Mikrozensusbefragungen finden ganzjährig noch bis Dezember statt und das LSKN bittet die von der Erhebung betroffenen Haushalte darum, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Als Anlage finden Sie eine Information über die Erhebung als PDF-Dokument