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Foto: Stadt Cuxhaven

Allgemeinverfügung  zum Schutz von Bäumen und Hecken in der Stadt Cuxhaven

Informationen zur Allgemeinverfügung  

Veröffentlichungsdatum: 15.12.2023

Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, wie bekannt, eine aktuelle Fassung der Baumschutzsatzung zu erlassen. Diese Baumschutzsatzung befindet sich gegenwärtig in der Beratung des Rates der Stadt Cuxhaven. Es ist geplant, dass im 1./2. Quartal des kommenden Jahres der Rat eine entsprechende Baumschutzsatzung beschließen wird. 

 

Heute hat die Stadt Cuxhaven eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Schutz von Bäumen und Hecken zum Gegenstand hat. Die am 15.12.2023 in den Cuxhavener Nachrichten veröffentlichte Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt. Die Allgemeinverfügung ist ein Sicherungsinstrument, welches in seiner Wirkung mit einer Veränderungssperre zu vergleichen ist. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass in der Zeit bis zum Beschluss über die Satzung keine Maßnahme durchgeführt werden, die das Satzungsziel beeinträchtigen. 

 

Selbstverständlich sind weiterhin Pflegemaßnahmen und auch Baumfällungen im Stadtgebiet zulässig. Wir bitten jedoch zu beachten, dass diese unter Vorgaben durchgeführt werden, die in der Allgemeinverfügung geregelt sind.  Die Allgemeinverfügung wird aufgehoben, sobald eine Entscheidung des Rates der Stadt Cuxhaven vorliegt, wie die zukünftigen Baumschutzsatzung der Stadt Cuxhaven aussehen soll. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Stadt Cuxhaven, dort den Fachbereich 4 Naturschutzbehörde und Landwirtschaft, wenden:

 

Frau StuteTel.: 0 47 21 - 700 776Anja.Stute@cuxhaven.de
Herr Dr. WolfTel.: 0 47 21 - 700 786Christian.Wolf@cuxhaven.de

 

Allgemeinverfügung zur einstweiligen Sicherstellung von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen
2.13 MB / PDF
Hier können Sie die Allgemeinverfügung als PDF-Dokument herunterladen (2,2 KB)