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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Hinweise für Wählerinnen und Wähler in der Stadt Cuxhaven

Veröffentlichungsdatum: 10.01.2025

Die wichtigsten Hinweise für die Wählerinnen und Wähler aus der Stadt Cuxhaven

Nutzen Sie Ihre Stimme bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am Wahlsonntag können die Wählerinnen und Wähler in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen in den Wahllokalen abgeben. Wer wahlberechtigt ist, erhält in Cuxhaven bis zum 2. Februar eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, die darüber informiert, in welchem Wahlbezirk die Person wahlberechtigt ist und wo sich das entsprechende Wahllokal befindet.

 

Diese Wahlbenachrichtigung erhält jede wahlberechtigte Person, die bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zum Stichtag 23. November 2024 gemeldet war. Sie wird damit auch automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bedeutet dies nicht, dass man an der Wahl nicht teilnehmen kann. Ausschlaggebend hierbei ist, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich entweder durch eine Wahlbenachrichtigung oder durch ein gültiges Personaldokument, beispielsweise Personalausweis, identifizieren kann. Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kann man sich mit Team der Wahlbehörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

 

Grundsätzlich wählen die Wahlberechtigten in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Die Wahlberechtigten erhalten nach Abgabe ihrer Wahlbenachrichtigung beziehungsweise gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments in ihrem Wahllokal für jede Wahl einen amtlichen Stimmzettel, den sie unbeobachtet in der Wahlkabine kennzeichnen und falten können. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Erst- und Zweitstimme.

 

Ausgabe und Versandstart der Briefwahlunterlagen

 

Aufgrund der verkürzten Fristen zur Bundestagswahl ist als letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleitung und der zugelassenen Landeswahlvorschläge durch die Landeswahlleitung Montag, der 3. Februar 2025, festgelegt. Vor diesem Termin ist es nicht möglich die Stimmzettel in die Produktion zu geben. Aus diesem Grund ist der frühestmögliche Termin zur Ausgabe und zum Versandstart der Briefwahlunterlagen voraussichtlich der 10. Februar 2025.

 

Dieses kurze Zeitfenster zum Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen muss im Rahmen der gesetzlichen Fristen in Kauf genommen werden. Wer beabsichtigt durch Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen, sollte frühzeitig einen Antrag stellen. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der Kreiswahlleitung des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch direkt bei der Kreiswahlleitung – nicht aber in einem der Wahlräume – abgegeben werden.

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

 

Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Die Stadt Cuxhaven hat ab dem 10. Februar 2025 im Altbautrakt des Rathauses im Sitzungsraum „Vannes“ ein Briefwahllokal eingerichtet. Der Sitzungsraum ist dank der Fahrstühle im Rathaus auch für gehbehinderte Menschen leicht zu erreichen. Das Briefwahllokal ist werktags wie folgt geöffnet:

 

Montag bis Donnerstagvon 8.30 Uhrbis12.30 Uhr
Freitag von 7.30 Uhrbisbis 12.30 Uhr sowie
Dienstag und Donnerstagvon 14.30 Uhrbis14.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

Am Freitag, 21. Februar 2025, ist das Briefwahllokal bis 15 Uhr geöffnet.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahllokals händigen dort auf schriftlichen Antrag die Wahlunterlagen aus. Wer am Wahltag verreist ist, bekommt die Unterlagen bei Bedarf auch an seine Urlaubsanschrift zugesandt – vorausgesetzt, sie wird der Wahlbehörde auf dem Briefwahlantrag rechtzeitig mitgeteilt.

 

Der Briefwahlantrag kann nur persönlich und schriftlich beziehungsweise vor Ort auch mündlich gestellt werden, eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Der Antrag kann formlos oder mit Hilfe des unterschriebenen Vordrucks, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, gestellt werden. Auf Nachfrage muss man sich gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wahlbehörde – so wie im Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand auch – durch ein gültiges Personaldokument ausweisen.

 

Wird für den Briefwahlantrag das Antragsformular der Wahlbenachrichtigung verwendet, ist diese in einem Umschlag und mit Porto versehen an die Stadt Cuxhaven zu versenden. Unfrankierte oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden von der Stadt Cuxhaven nicht angenommen.

 

An eine andere Person als die wahlberechtigte Person dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (im Original) nachgewiesen wird – dieses gilt auch für Eheleute. Allerdings darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat sie der Stadt Cuxhaven vor Empfangnahme der Briefwahlunterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlan­gen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag mit einem Wahlschein in einem beliebigen Wahlbereich wählen wollen und denen Briefwahlunterlagen übersandt worden sind, haben den übersandten Stimmzettel den Wahlvorstand auszuhändigen. Ohne Vorlage dieses Stimmzettels ist die Stimmabgabe in dem Wahlbezirk nicht möglich.

 

Onlinewahlschein (OLIWA)

 

In der Zeit vom 13. Januar bis einschließlich 18. Februar 2025 können Briefwahlunterlagen digital über den Onlinewahlschein beantragt werden. Des Weiteren ist auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code aufgedruckt mit dem man direkt zum OLIWA gelangt. Die Beantragung über OLIWA ist ausdrücklich erwünscht, um einen großen Andrang sowie Wartezeiten im Rathaus vermeiden zu können.

 

Eine Beantragung per Messengerdienst (SMS, WhatsApp usw.) oder Social Media (Facebook, Instagram usw.) ist nicht zulässig!

 

In Ausnahmefällen ist die Beantragung per E-Mail unter Nennung des Namens, Vornamen, Adresse und Geburtsdatum möglich.

 

Wer die Briefwahlunterlagen elektronisch beantragt und eine abweichende Versandanschrift (z. B. den Urlaubsort) angibt, erhält von der Wahlbehörde eine Kontrollmitteilung an die Meldeanschrift zugesandt, die über das Ausstellen von Briefwahlunterlagen informieren soll. Diese Mitteilung dient vorsorglich, um einen eventuellen Wahlrechtsmissbrauch verhindern zu können.

 

Bei Fragen rund um das Thema Wahlen, insbesondere zum Wahlrecht oder dem Versand der Wahlunterlagen und Wahlbenachrichtigungen, steht das Team der Wahlbehörde gerne zur Verfügung. Entweder telefonisch unter (04721) 700 575 oder per E-Mail an wahlen@cuxhaven.de.