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Stadt Cuxhaven spart weiter Gas und Energie ein

Weitere Maßnahmen in Verwaltungsgebäuden werden umgesetzt / FAQs für die Bevölkerung

Veröffentlichungsdatum: 04.08.2022

Stadt Cuxhaven spart weiter Gas und Energie ein

Weitere Maßnahmen in Verwaltungsgebäuden werden umgesetzt / FAQs für die Bevölkerung

LEDs, Herunterregeln der Raumtemperatur und Einsparungen bei den Luft- und Wassertemperaturen in den Schwimmbädern: Bundesweit bereiten sich die ersten Städte und Gemeinden auf einen möglichen Gasnotstand in Deutschland vor. Auch die Stadt Cuxhaven hat frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um die Bürgerinnen und Bürger für die Thematik zu sensibilisieren und sie dafür zu ermutigen, auch in den privaten Haushalten Ressourcen zu sparen.

 

Im Zuge des russischen Krieges gegen die Ukraine hat sich die Energieversorgungssicherheit in der EU und Deutschland, insbesondere bei Erdgas, verschlechtert. Gaslieferungen bleiben aus, Gasspeicher laufen leer. Vor allem für die Strom- und Wärmeproduktion sind viele betriebliche Prozesse abhängig von Gas. „Natürlich ist es so, dass öffentliche Einrichtungen, Privathaushalte und gewerbliche Unternehmen hinsichtlich ihres Energieverbrauchs jetzt noch verantwortungsvoller handeln müssen, als dieses bereits bisher zum Klimaschutz geboten war. Wir sollten den Verbrauch von Gas und auch Strom so gut wie möglich reduzieren", appelliert Cuxhavens Oberbürgermeister Uwe Santjer vorsorglich an die Bürgerinnen und Bürger.

 

Wie bereits medial bekannt gegeben, machen die Cuxland-Gemeinden beim Energiesparen gemeinsame Sache. Die Städte Cuxhaven und Geestland sowie die Gemeinde Wurster Nordseeküste und die Samtgemeinde Land Hadeln haben im August mit Sofort-Maßnahmen begonnen. Dazu wurden im ersten Schritt zunächst die Luft- und Wassertemperaturen in den hiesigen Schwimmbädern angepasst. In der Stadt Cuxhaven bedeutet diese Maßnahme eine Absenkung der Temperaturen von jeweils zwei Grad Celsius im Thalassozentrum „ahoi!“ in Duhnen (ausgenommen davon ist das Bewegungsbecken des Kur- und Spa-Bereichs) und im Hallenbad der Stadt Cuxhaven. Diese unmittelbare Maßnahme spart mehr als zehn Prozent Gas im Monat pro Einrichtung ein – ohne Einschränkungen für Besucherinnen und Besucher.

 

Doch nicht nur in den Schwimmbädern in der Stadt Cuxhaven sowie in den umliegenden Gemeinden gilt es Energie zu sparen: und so setzt die Verwaltung der Stadt Cuxhaven ein weiteres Zeichen. Durch eine kurzfristige Maßnahme wird es Temperaturanpassungen in den Büroräumen der Stadtverwaltung, der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH und der Siedlungsgesellschaft Cuxhaven AG geben. Diese werden einheitlich auf maximal 20 Grad Celsius reguliert. Ressourceneinsparung nimmt die Verwaltung auch bei der Beleuchtung an und in den Gebäuden sowie an historischen Objekten vor. Diese werden zum Teil gesenkt beziehungsweise komplett abgeschaltet.

 

„Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sind auch in Deutschland und Cuxhaven spürbar. Wir alle wissen zum heutigen Zeitpunkt nicht, welche Herausforderungen noch auf uns zukommen werden. Sich auf ein Krisen-Szenario aber vorzubereiten, um im Worst Case handlungsfähig zu bleiben, diese nötigen Schritte wollen wir gemeinsam mit der Bevölkerung und dem einberufenen Energiestab der Stadt Cuxhaven gehen und als Vorbild und Vorreiter für Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen in Cuxhaven fungieren“, betont Uwe Santjer und ergänzt: „Wir alle wünschen uns natürlich, dass es bei den kurzfristigen Maßnahmen bleibt. Sofern die Gaslieferungen und -vorräte jedoch eingestellt beziehungsweise aufgebraucht sein sollten, werden weitere mittel- sowie langfristige Schritte folgen müssen. Lassen Sie uns daher vorsorgen und diese Herausforderung annehmen und meistern. Jeder kleine Schritt zählt und jede und jeder von uns kann dabei mitwirken.“

 

FAQ Liste – Notfallplan Gas (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

 

1. Was ist der "Notfallplan Gas"? 

 

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Stufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.

 

1. Frühwarnstufe: In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie, also Energie, um Schwankungen der Lastflüsse auszugleichen. 

 

2. Alarmstufe: Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergreift (siehe dazu unten). 

 

3. Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetz schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum "Bundeslastverteiler" eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

 

2. Wie ist die Versorgungslage Gas in Deutschland? 

 

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Angesichts der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 durch Russland fehlen Mengen, die aktuell zwar noch anderweitig am Markt beschafft werden können, allerdings zu hohen Preisen. Auch die Länder Österreich, Frankreich, Italien sind betroffen von den Lieferkürzungen. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im engen Austausch mit allen Akteuren. Zudem gibt es einen engen Austausch mit unseren europäischen Partnern. Das Monitoring wurde nochmal erhöht.

 

3. Warum ruft das Ministerium die Alarmstufe aus und was bedeutet das? 

 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Dies erfolgt, nachdem Russland die Gasflüsse in den letzten Tagen deutlich reduziert hat – so fließt seit gut einer Woche durch die Pipeline North Stream I nur noch 40 Prozent der regulären Menge. Aktuell können die ausfallenden Mengen noch am Markt beschafft werden, wenn auch zu hohen Preisen. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Aber vor dem Hintergrund der seit dem 14. Juni bestehenden Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und dem anhaltend hohem Preiseniveau am Gasmarkt ist dieser Schritt notwendig. Die aktuell bei rund 58% liegenden Speicherstände sind zwar besser als im Vorjahr, aber Berechnungen der Bundesnetzagentur zeigen, dass bereits jetzt absehbar ist, dass selbst bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Nord Stream 1 auf dem Niveau von 40%, die Speicherfüllung bis zum 1. Dezember auf 90% kaum mehr möglich ist (näheres siehe Frage vier). Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Die Ausrufung der Alarmstufe ist daher erforderlich. Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucherinnen und Gasverbraucher von der Industrie bis zu den privaten Haushalten, dass dort, wo es irgend geht, Gas eingespart werden muss, sprich: Der Verbrauch muss runtergehen, um sicher durch Herbst und Winter zu kommen. Zudem wird mit der Alarmstufe die Beobachtung noch einmal intensiviert. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im ständigen Austausch mit allen Akteuren. Daneben sind zusätzliche Maßnahmen zur Gaseinsparung erforderlich. Erste Maßnahmen hat Minister Habeck am 19.06.2022 vorgelegt. Diese Maßnahmen werden jetzt konsequent weiter umgesetzt. Sollten weitere erforderlich sein, werden sie ergriffen. 

 

4. Worum geht es in den Szenarienrechnungen der Bundesnetzagentur und was hat das mit der Alarmstufe zu tun?

 

Die Ausrufung der Alarmstufe erfolgt, weil aktuell eine Störung der Gasversorgung vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Vor dem Hintergrund der seit dem 14.06.2022 anhaltenden Drosselung der Gaslieferungen aus Russland und dem anhaltend hohem Preiseniveau am Gasmarkt ergeben sich Folgen für die kommenden Monate. Diese Folgen hat die Bundesnetzagentur in einer Szenarienrechnung berechnet. Daraus ergibt sich, dass bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Nord Stream 1 auf dem Niveau von 40% die im Gasspeichergesetz vorgesehene Speicherfüllung bis zum 1. Dezember auf 90% kaum mehr möglich. Sie wäre nur zu erreichen, wenn man unterstellt, dass innereuropäische Gaslieferungen nicht mehr vollständig erfolgen und man davon ausgeht, dass der Gasverbrauch in diesem Winter 20% unter dem normalen Niveau liegt. Zudem besteht jederzeit das Risiko, dass Russland die Gaslieferungen weiter reduziert. Damit ist zugleich festgestellt, dass es notwendig ist, den inländischen Gasverbrauch deutlich zu reduzieren, damit die eigene Versorgungssicherheit gewährleistet ist und Deutschland auch seiner innereuropäischen Verantwortung gerecht wird.

 

5. Gehen mit der Alarmstufe noch zusätzliche staatliche Maßnahmen einher, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen? 

 

In der Alarmstufe gibt es keine von der Bundesnetzagentur verordneten Abschaltungen oder vergleichbare Markteingriffe. Diese sind erst in der Notfallstufe als der höchsten Stufe möglich. Dennoch sind zusätzliche Maßnahmen zur Gaseinsparung erforderlich. Erste Maßnahmen hat Minister Habeck am 19.06.2022 vorgelegt. Diese Maßnahmen werden jetzt konsequent weiter umgesetzt. Um den Gasverbrauch zu senken, soll weniger Gas zur Stromproduktion genutzt werden. Stattdessen werden Kohlekraftwerke stärker zum Einsatz kommen müssen. Das entsprechende Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das dies ermöglicht, ist derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll am 8. Juli im Bundesrat behandelt werden und dann zügig in Kraft treten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereitet parallel alle entsprechenden Verordnungen vor; um sie zügig nach Inkrafttreten und passgenau zu nutzen. Damit sollen Kohlekraftwerke in den Markt gebracht und die Menge an Gas reduziert werden. Mit der Ausrufung der Alarmstufe sind die formellen Voraussetzungen geschaffen, um die Verordnungen zu ziehen. 

 

6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Gasbereich bereits zur Vorsorge ergriffen? 

 

Die Bundesregierung und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium haben seit Monaten ein breites Portfolio an Maßnahmen ergriffen, um die Vorsorge zu stärken und Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:

 

a) Einkauf von Gas 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits im März 2022 über den Marktgebietsverantwortlichen THE Gas beschaffen lassen. Dieses Ankaufprogramm ist mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt konnten rd. 950 Mio. m³ Erdgas erworben werden, die bis Ende Mai in die Speicher eingebracht wurden. Seit dem 18.03.2022 wurden die Gasspeicher überwiegend wieder gefüllt. Nach niedrigen Speicherständen im Winter liegen die Stände aktuell bei rund 56% und damit über den Speicherständen des Vorjahres im gleichen Zeitraum. 

 

b) Sicherung der Liquidität der Akteure auf dem Markt für Gaseinkauf 

Um das Funktionieren des Energiemarktes – und damit der Energieversorgung - sicherzustellen und besonders betroffenen Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Gaspreise die notwendige Liquidität zu sichern, hat die Bundesregierung mit KfW-Krediten unterstützt. Zusätzlich hat die Bundesregierung, als Teil des Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffenen Unternehmen, ein neues Absicherungsinstrument geschaffen. Hierbei geht es um Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln. Sie müssen Sicherheitsleistungen (sog. Margins) finanzieren, die umso höher sind, je stärker die Preise steigen. Damit die Energiehändler genug Liquidität haben, stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel in Form von Kreditlinien der KfW bereit und sichert sie über eine Bundesgarantie ab. Seit dem 17. Juni 2022 können Beratungsgespräche zum Programm geführt werden. Voraussichtlich Ende Juni 2022 kann die Antragstellung starten. 

 

c) Gasspeichergesetz 

Das am 25. März vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gasspeichergesetz“ ist am 30.4. in Kraft getreten. Es regelt erstmals, dass Gasspeicher zu Beginn der Heizperiode fast vollständig gefüllt sein müssen, um sicher durch den Winter zu kommen. Dafür werden konkrete Füllstände vorgegeben: Zum 1. Oktober müssen die Speicher zu 80 Prozent gefüllt sein, zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar immer noch zu 40 Prozent. 

 

d) Befüllung des größten Gasspeichers Rehden sowie weiterer Gasspeicher 

Um ausreichende Füllstände von Gasspeichern in Deutschland sicherzustellen, hat Bundesminister Robert Habeck am 1. Juni 2022 eine Ministerverordnung erlassen, die am 2. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung ermöglicht es, Speicheranlagen mit besonders niedrigen Ständen rechtzeitig aufzufüllen. Damit kann jetzt auch Deutschlands größter Gasspeicher in Rehden, der bislang historisch niedrige Stände aufwies, befüllt werden. Die Einspeicherung geschieht durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe, der nun noch einmal Kreditlinien für die Einspeicherung erhalten soll (s. oben). Der Gasspeicher in Rehden steht im Eigentum der Gazprom-Germania- Gruppe (künftig SEFE, siehe hier). Er wurde anders als Speicher anderer Eigentümer über Monate nur in geringfügigem Maß befüllt; über Monate lag der Füllstand nur bei 2 Prozent. Erst durch die Aktivitäten von THE in den letzten Wochen sind die Füllstände wieder gestiegen. 

 

e) Zügiger Ausbau der LNG-Infrastruktur 

Deutschland hat bislang keinen Hafen, an dem Flüssiggas angelandet werden kann. Das ist aber nötig, um die Gasversorgung aus nicht-russischen Quellen zu stärken und so unabhängig von russischen Importen zu werden. Die Bundesregierung treibt daher mit Hochdruck die Errichtung von sogenannten schwimmenden LNG-Terminals voran. Sie hat erstens vier Spezialschiffe, sogenannte FSRU, gesichert, auf denen Flüssiggas wieder in Gas umgewandelt werden. Zweitens hat sie mit einem LNG-Beschleunigungsgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Bau der nötigen Anbindungen an Land zu beschleunigen, damit bereits im Winter zwei der vier FSRU-Schiffe in Betrieb gehen können und so LNG in das deutsche Gasversorgungsnetz eingespeist werden kann. Hieran arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck. 

 

f) Absicherung der Treuhandverwaltung GPG (nunmehr Securing Energy for Europe GmbH, SEFE) 

Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania längerfristig abgesichert, durch Überführung der bisherigen Treuhand nach Außenwirtschaftsrecht in eine Treuhand nach dem Energiesicherungsgesetz. Zugleich hat die Bundesregierung das durch Sanktionen von russischer Seite ins Straucheln geratene Unternehmen über ein Darlehen in einem Umfang von 9-10 Mrd. Euro vor der Insolvenz bewahrt. Mit diesem Vorgehen behält die Bundesregierung den Einfluss auf diesen Teil der kritischen Energieinfrastruktur und verhindert eine Gefährdung der Energiesicherheit.

 

g) Schutz von energie- und handelsintensiven Unternehmen 

Um energie- und handelsintensive Unternehmen, die besonders von Erdgas- und Strompreisanstiegen betroffen sind, zu unterstützen, ist ein viertes Programm im Rahmen des Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen auf der Zielgraden. Es ergänzt die drei bereits angelaufenen Unterstützungsmaßnahmen bestehend aus KfW-Krediten, dem Sonderbürgschaftsprogram und dem Margining-Absicherungsinstrument. Dieses vierte Programm zur temporären Kostendämpfung ermöglicht einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses ohne Rückzahlungspflicht. Die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung wird in Kürze erwartet, entsprechend ist mit dem Start der Antragstellung in den kommenden Wochen zu rechnen. 

 

7. Was ändert sich dadurch für Verbraucherinnen und Verbraucher? 

 

Die Ausrufung der Alarmstufe als solche führt zunächst einmal zu keinen unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Klar ist, dass auch im Fall von Versorgungsengpässen private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet. Aktuell ist die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Daher geht mit Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren Auch ist davon auszugehen, dass es zu weiteren Preissteigerungen kommen wird. Die Preissteigerung an den Gasmärkten wird zeitlich nachgelagert auch Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben. Diese sind schon auf einem hohen Preisniveau; weitere Preissteigerungen sind aber nicht auszuschließen. Daher hat die Ampel-Koalition in diesem Jahr schon zwei Entlastungspakete beschlossen. Auch wird die Bundesregierung die weitere Preisentwicklung genau beobachten und jeweils im Lichte der aktuellen Lage prüfen, ob und welchen Handlungsbedarf es gibt.

 

8. Ist die Versorgung der Haushalte gesichert? 

 

Ja, die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Aber die Lage ist ernst. Daher geht mit Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für Energieeffizienz verbessern und auch selbst einsparen. 

 

9. Was ändert sich für Unternehmen? 

 

In der Alarmstufe wird das Monitoring erhöht. Es gibt aber in dieser Stufe noch keine direkten Markteingriffe. Die bereits bestehenden Maßnahmen werden aber fortgesetzt. Zu den Auswirkungen der EU Sanktionen auf die Wirtschaft hat die Bundesregierung am 8. April die Ausarbeitung eines Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen angekündigt. Die einzelnen Programmteile sind in der Umsetzung. Das KfW-Kreditprogramm ebenso wie das Bürgschaftsprogramm sind bereits Ende April bzw. Anfang Mai gestartet. Das Zuschussprogramm für die energieintensive Industrie startet in Kürze. Damit Unternehmen der Energieversorgung genügend Liquidität haben, hat die Bundesregierung ein Programm zur Abfederung von sogenannten Sicherheitsleitungen (Margening-Kosten) aufgelegt, die Antragstellung voraussichtlich ab Ende Juni 2022 erfolgen.

 

10. Sind jetzt schon Produktionen beeinträchtigt? 

 

Aktuell sehen wir keine Versorgungsengpässe und damit auch keine Beeinträchtigungen in der Produktion. Die Lage wird aber intensiv beobachtet.. Durch die hohen Energiepreise sind jedoch für viele Unternehmen die Produktionskosten deutlich gestiegen.

 

11. Wurde schon mal eine Alarmstufe ausgerufen? 

 

Nein, eine Alarmstufe nach dem Notfallplan wurde in Deutschland noch nicht ausgerufen

 

12. Was passiert, wenn Russland seine Energielieferungen einstellt? 

 

Für die kommenden Wochen und den Sommer könnten wir dank der bereits ergriffenen Vorsorgemaßnahmen) auf russisches Gas verzichten. Um im kommenden Winter die Versorgung auch ohne russisches Gas weiter zu gewährleisten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Gasverbrauch zu senken. Es gilt: Je mehr im Frühjahr und Sommer verbraucht wird, desto schwieriger wird die Lage im Winter. Umgekehrt: Je mehr man jetzt Energie spart, desto besser kommen wir durch den Winter. Daher ist jeder Gasverbraucher gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Den Stand der Maßnahmen, um Deutschland unabhängiger von russischen Energieimporten zu machen, haben wir im Fortschrittsbericht Energiesicherheit vom 25.03.2022 vorgestellt. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher selbst einfach Energie sparen und damit selbst einen Beitrag leisten können, finden Sie hier

 

Bei einem kompletten Stopp der Lieferungen ist zudem dann über die Ausrufung der Notfallstufe zu entscheiden.