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Foto: Stadt Cuxhaven

Wahlen

Informationen der Stadt Cuxhaven zum Thema Wahlen

Hier finden Sie Informationen und allgemeine Hinweise zu anstehenden Wahlen

Wir wollen diese "Startseite Wahlen" künftig weiter ausbauen und sie zum Startpunkt zu Unterseiten für unterschiedliche, 

anstehende Wahlen machen. Wir haben Seiten, die aller gebotenen Gründlichkeit im Umgang mit dem Thema und seinen rechtlichen Anforderungen entsprechen (müssen) und dort wo es uns möglich ist, von uns aufbereitete Informationen, die Ihnen einen schnellen Überblick über Termine, Möglichkeiten, Ergebnisse usw. liefern.

 

"Demokratie ist im Grunde die Anerkennung, dass wir, sozial genommen, alle füreinander verantwortlich sind."

HEINRICH MANN 

 

Nutzen Sie Ihre Möglichkeit und geben Sie Ihre Stimme ab.

 

Die nächste Wahl:

 

2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlamentes statt. 

Mehr Informationen finden sie unter diesem Link.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Wahlen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um zur Wahl zum Europäischen Parlament wahlberechtigt zu sein?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten
     a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
     b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
     eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um zur Wahl des Deutschen Bundestages wahlberechtigt zu sein?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie Deutsch im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und am Wahltag

  •                das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  •                seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  •                nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  •               in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.

Auch Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wählen. Hierfür gibt es ein besonderes Verfahren.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um zur Wahl des Niedersächsischen Landtages wahlberechtigt zu sein?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie Deutsch im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und am Wahltag

  •       das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  •       seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Niedersachsen haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten,
  •       nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  •       im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um bei Kommunal- und Direktwahlen wahlberechtigt zu sein?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie Deutsch im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind und am Wahltag

 

  •        das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  •        seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Landkreis Cuxhaven haben,
  •        nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind sowie
  •        in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Wann finden die nächsten Wahlen statt?

Turnusmäßig finden folgende Wahlen statt:

9. Juni 2024 Wahl zum Europäischen Parlament alle 5 Jahre
Herbst 2025Wahl zur Deutschen Bundestagalle 4 Jahre
Herbst 2026Kommunalwahlenalle 5 Jahre
Herbst 2027 Wahl zum niedersächsischen Landtagalle 5 Jahre

Die Direktwahlen finden abhängig von der nach § 80 NKomVG bestimmten Amtszeit statt:

Herbst 2026Direktwahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister
Herbst 2031

Direktwahl zur Landrätin/zum Landrat

Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahl beantragen. Der Briefwahlantrag kann nur persönlich und nur schriftlich bzw. mündlich vor Ort (eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig) gestellt werden. Sie können auch den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen oder Sie beantragen einen Online-Wahlschein (OLIWA).

 

Sobald es zu der Beantragung von Briefwahlunterlagen genauere Informationen gibt, wird auf dieser Internetseite darüber informiert und zu gegebener Zeit der OLIWA hier verlinkt.

Noch weitere Fragen?

Konnte Ihre Frage noch nicht beantworten werden, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter/innen aus den Kontakten

Sabine Haß
Wahlorganisation
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Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.45, 2. Etage
04721 - 700 571
04721 - 700 901
8.69596
53.86899
Kristina Bielak
Wahlorganisation
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Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.48, 2. Etage
04721 - 700 579
04721 -700 901
8.69596
53.86899
Skrollan Neumann
Wahlhelfer-/innen
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27472 Cuxhaven
2.44, 2. Etage
04721 -700 570
04721 -700 901
8.69596
53.86899
Hendrik Nintzel
Wählbarkeit, Wahlorganisation
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Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.49, 2. Etage
04721 - 700 581
04721 -700 901
8.69596
53.86899